|
Mit Bierkultur zum Biergenuss
Lagerung Kühl und dunkel lagern, frisch genießen! Manche Bierfreunde missverstehen den Begriff "Lagerbier". Er sagt aus, dass das Bier in der Brauerei gelagert und ausgereift wurde - nicht aber, dass es eine Dauerkonserve zum Einlagern darstellt! Bier ist ein hochsensibles Getränk und ist im Vergleich zu anderen alkoholischen Getränken nicht so lange haltbar. Wenn das Bier aus der Brauerei kommt, hat es bereits seinen optimalen Qualitätszustand erreicht. Fassbier sollte etwa binnen 6 Wochen, Flaschenbier innerhalb eines halben Jahres getrunken werden. Denn je jünger das Bier, desto frischer wird es schmecken. Am besten schmeckt Bier jedenfalls in seiner Heimat. Und darum ist das Villacher Kärntens Bebliebtestes! Bier liebt kühle, dunkle Räume. Jede Art von Licht ist für Bier schädlich, da Licht chemische Reaktionen im Bier hervorruft, die einen leicht muffigen Geruch im Bier verursachen. Um jedes Risiko zu vermeiden setzen die Brauerei auf braun gefärbte Bierflaschen, die recht gut gegen geschmacksschädigende UV-Strahlung abschirmen. Es gilt: Bier stets ruhig und kühl in dunklen Räumen aufbewahren, in denen keine allzu großen Temperaturschwankungen auftreten. Dabei schadet ihm extreme Kälte (Kältetrübung) ebenso wie extreme Wärme (Hefetrübung). Die ideale Aufbewahrungstemperatur beträgt zwischen 6 und 8 Grad Celsius. Ein bereits angezapftes Fass muss aber so rasch wie möglich, längstens jedoch binnen einer Woche, ausgeschenkt werden. Mehr Informationen über die optimale Lagerung finden Sie unter http://www.bierserver.at Auszug aus der Schankanlagenverordnung Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Umweltschutz vom 30. Dezember 1986 über die Beschaffenheit und Reinigung von Schankanlagen in der Fassung des BGBI. 271 vom 25. Juni 1987 § 3. (1) Die Beschaffenheit der Getränkeleitung muss eine ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion ermöglichen. § 4. (1) Anlagenteile, die abwechselnd mit Getränken und der Luft in Berührung kommen (Zapfhähne, Tropftassen usw.), sind mindestens einmal täglich mit heißem Trinkwasser (mind. 65° C) zu reinigen, erforderlichenfalls unter Verwendung eines Reinigungsmittels, und anschließend mit kaltem Trinkwasser nachzuspülen. § 4. (2) Die gesamte Schankanlage ist nach Bedarf, mindestens jedoch in dreimonatigen Abständen einer Generalreinigung (Sanitation) und einer Überprüfung zu unterziehen. Darüber sind Aufzeichnungen zu führen. Zur Schankanlage zählen alle Einrichtungen zwischen Fass und Glas, so auch der Leitungsweg vom Fass zur Schankanlage. Dieser Weg sollte kurz sein. Der direkte Leitungsweg vom Bierlagerraum in die Schank hat den Vorzug; er schont das Bier und erleichtert das Zapfen. Alle leicht zugänglichen Teile der Theke, die abwechselnd mit Getränken und Luft in Kontakt kommen, also Zapfhahnausläufe, Tropftassen, Tropfmulden, Spülbecken und Gläserbürsten sind täglich mit speziellen Reinigungsmitteln zu säubern. Für die Zwischenreinigung ist ein geeigneter 5-Liter-Reinigungsflasche (Kunststoffbehälter mit Fitting und Sicherheitsventil bis 3 bar) eine Kristallsoda-Lösung zuzubereiten:¼ l Glas mit Kristallsoda in ca. 4 Liter Wasser mit 40 Grad Celsius lösen. Dann den Zapfhahn an die Reinigungsflasche anschließen. Den Zapfhahn so lange öffnen bis die Reinigungslösung gefördert wird – die gesamte Bierleitung ist mit Reinigungslösung gefüllt. Die Lösung 20 Minuten einwirken lassen und anschließend die Reinigungsflasche durch öfteres "auf den Kopf stellen", bei geöffnetem Schankhahn, leerzapfen. Zapfkopf von der Reinigungsflasche abschließen, die Flasche über das Sicherheitsventil entlüften und auswaschen. Unter weiterer Zuhilfenahme der Reinigungsflasche die Bierleitung mindestens zweimal mit kaltem, klarem Wasser spülen. Durchlaufkühler müssen während des gesamten Reinigungsvorganges ausgeschaltet sein! Die gesamte Schankanlage ist nach Bedarf, mindestens jedoch in dreimonatigen Abständen einer Generalreinigung (Sanitation) und einer Überprüfung zu unterziehen. Darüber sind Aufzeichnungen zu führen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind durch Spülen mit Trinkwasser sorgfältig zu entfernen. Wann im konkreten Falle eine Generalreinigung notwendig ist, hängt von der tatsächlichen Beschaffenheit der Anlage und deren hygienischem Zustand ab. Es empfiehlt sich für jeden Betreiber einer Schankanlage, der im Sinne des Lebensmittelrechtes für einen hygienischen einwandfreien Zustand der Anlage verantwortlich ist, sich nicht auf den in der Verordnung genannten Mindestzeitabstand zu verlassen, genauso wie es natürlich unsinnig wäre, bei Saisonbetrieb bzw. Betriebsstillstand stur den vierteljährlichen Rhythmus einzuhalten. So wird beispielsweise nach jedem längeren Stillstand der Anlage, bei vorübergehend geringem Getränkeabsatz, bei Getränkewechsel und dgl. im Interesse des ausgeschenkten Produktes eine Generalreinigung empfehlenswert sein. Nicht dem Lebensmittelrecht zuliebe, sondern dem Produkt zuliebe soll diese Reinigung daher auch tatsächlich durchgeführt werden! |


